Die Schulen müssen auf der Basis der jeweiligen Förderrichtlinien ein technisch-pädagogisches Konzept erstellen.
Für die Antragstellung sind die Schulträger zuständig. Nachdem die Schulen ihren Bedarf angemeldet und ihr Konzept übermittelt haben, klärt der Schulträger den Bedarf mit der Schule und stellt den Antrag an die zuständige Landesbehörde.
Die zuständige Landesbehörde prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Fördergelder.
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